Architekt als Generalplaner

Generalplanung auch für kleine Projekte sinnvoll?

Ein Architekt wird gemeinhin mit seiner Tätigkeit als Gestalter der gebauten Umwelt assoziiert. Seine Rolle als Manager aber, der für die Qualität des Baus, die technische Perfektion, Schadensfreiheit, Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Terminsicherheit bürgt, ist schon weniger bekannt. Einige Büros bieten weitere Entlastungen und Sicherheiten an – durch die Übernahme aller Planungsleistungen gebündelt in der Verantwortlichkeit des Architekten, die sogenannte Generalplanung.

Architekt als Generalplaner: Entlastung des Bauherrn durch lückenlose Beauftragung

Das Gelingen eines Bauprojektes hängt zu einem nicht unwesentlichen Teil davon ab, inwieweit die Kosten- und Planungsrisiken des Projektes reduziert werden können. Um dies zu gewährleisten, ist auch ein sehr hoher Arbeitseinsatz durch den Bauherrn zu leisten. Allein die Teamsteuerung sowie das Schließen von Lücken in der Verantwortlichkeit zwischen beteiligten Einzelplanern verlangen ihm große Kapazitäten ab. Der Bauherr kann in diesem Punkt für seine Entlastung sorgen, indem er beispielsweise seinen Architekten lückenlos mit der Generalplanung des Gesamtprojektes beauftragt. Dessen Abwicklung ist mithilfe dieses Vorgehens weitaus reibungsloser möglich. Es verbleiben beim Bauherrn mit diesem Vorgehen lediglich die nicht-delegierbaren Bauherrenleistungen.

Diese Bauherrenaufgaben im Projekt werden an den Generalplaner delegiert


Zusammenstellung und Koordination des Planungsteams

Vertragsverhandlungen, Leistungsprüfungen, Terminkontrollen und Kostenprüfung für jeden einzelnen Fachplaner

Kosten- und Zeitkontrollen an Schnittstellen zwischen Planern oder bei unvollständiger Beauftragung der Planung

Fachliche Planungsvorgaben bzw. Entscheidungen zu Fragen aller einzelnen Planer sowie die Abwehr von Nachträgen in der Planung

Nicht delegierbare Bauherrenaufgaben verbleiben beim Auftraggeber


Entscheidung über Freigaben einzelner Planungsschritte

Entscheidungen über das Gesamtbudget, die Gesamttermine, Qualitäten und Quantitäten

Schließen von Verträgen (insbesondere Bauverträgen) sowie Zahlungen erbrachter Leistungen

In der Generalplanung werden die anfallenden Planungsleistungen sowie die Projektsteuerung, Koordinationsaufgaben des Bauherrn sowie Steuerungs- und Überwachungsleistungen für die Planungsabläufe – etwa beteiligter Fachingenieure – zusammengefasst. Der mit der Generalplanung beauftragte Architekt führt damit die Regie über alle beteiligten Partner sowie die notwendigen Gewerke. Wenn der Generalplaner die geforderten Fachleistungen nicht im eigenen Haus erbringen kann, ist er dafür zuständig, Einzelverträge für weitere, externe, fachbezogene Leistungen auszuhandeln. Sämtliche diesbezügliche Abstimmungsleistungen liegen in seiner Verantwortlichkeit. Auch für die Abstimmung und Einhaltung von Terminen und Fristen ist der Generalplaner zuständig. Ist die Leistung der Planungsbeteiligten inhaltlich korrekt und vollständig? Diese Fragen hat der Generalplaner eigenverantwortlich zu klären, denn er gewährleistet gegenüber seinem Auftraggeber die Richtigkeit aller einzelnen Planungen sowie deren Schnittstellen und Lückenlosigkeit im Gesamtprojekt.

Der Generalplaner zeichnet für den erfolgreichen Abschluss des Bauprojektes verantwortlich

Die klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten bietet weiterhin den Vorteil, dass die Planer bei der Einhaltung des vorgegebenen Kosten- und Terminrahmens rechtssicher in die Pflicht genommen werden können. Bei einem reinen Architektenvertrag wäre dies nur für den Planungsteil des Architekten gegeben. Viele übliche Vertragsklauseln sind eine Scheinsicherheit für den Bauherrn, die entweder vor Gericht nicht standhalten oder äußert schwierig durchzusetzen sind. Dieser Punkt ist besonders wichtig, wenn der Bauherr die öffentliche Hand oder eine Kirchengemeinde ist, die in der besonderen Verantwortung stehen, verantwortungsvoll mit den anvertrauten Steuergeldern umzugehen. Diesem Fall stehen Architekturbüros beispielsweise bei Planungsprojekten für Kirchengemeinden gegenüber. Übernehmen sie in diesen oder vergleichbaren Fällen die Generalplanung, so treten sie für das Einhalten des monetären und zeitlichen Rahmens ein. Für den Bauherrn bedeutet dies größere Sicherheit.

Generalplanung ist auch für kleine Projekte sinnvoll

Die Motivation für kleine Architekturbüros, die Generalplanung zu übernehmen, die weit unter dem sonst für den Generalplanungsansatz üblichen Mindestobjektgrößen liegen, sind die vielen Vorteile sowohl für das Büro als auch für den Bauherrn. Die Generalplanung ins eigene Haus zu holen, sorgt dafür, dass die Qualität des Projektes maßgeblich steigt. Ein Grund hierfür ist das Einbinden bevorzugter Fachplaner für die jeweilige Projektgröße und -aufgabe. Das direkte Vertragsverhältnis ermöglicht kürzere Entscheidungswege. Ein Projekt ist durch das eigene Steuern und die direkte Koordination der maßgeblichen Schnittstellen deutlich schneller abgewickelt. Dies führt zu einem ökonomisch besseren Ergebnis für den Bauherrn, aber auch die Planer.

Generalplanung: ressourcensparend für Bauherrn
  1. Die Beauftragung eines Generalplaners ist für Bauherren mit eingeschränkten Ressourcen eine interessante Lösung – auch unter dem Gesichtspunkt der Risikominimierung.
  2. Generalplanung ist als „Integrativer, lückenloser Planungsprozess mit Gesamtverantwortung“ das Gegenmodell zu dem Ansatz eines „Entwurfsarchitekten“ mit späterer Hinzuziehung von Fachingenieuren.
  3. Generalplanung ist auch ein Gegenmodell für die Beauftragung des eines General(bau)unternehmers, der umfangreiche „funktional formulierte“ Pflichtenheft abarbeitet.
  4. Das Vertrauen des Bauherrn verpflichtet den Generalplaner zum proaktiven Handeln von der ersten Minute an.
  5. Dies befreit den Bauherrn jedoch nicht von seinen Kontrollpflichten. Allerdings sind diese mithilfe des Generalplaners einfacher wahrzunehmen.

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