Gesamtplanung für das Gemeindezentrum Hasloh

Gesamtplanung für das Gemeindezentrum Hasloh

Gesamtplanung für das Gemeindezentrum Hasloh

Für die Planungstätigkeiten sowie den Bau des neuen Gemeindezentrums Hasloh hat MMST Architekten die Gesamtplanung (auch als Generalplanung bezeichnet) übernommen. Insbesondere, da dieses Projekt aufgrund seines Zweckes und der Eigenschaften des Entwurfs besondere Herausforderungen mitbringt, war dieser Schritt sinnvoll und richtig. Die Übernahme dieser Verantwortung sowie das Bündeln und Koordinieren der zahlreichen Schnittstellen mit Unterauftragnehmern konnten so zu schnellen und weitgehend unbürokratischen Lösungen verhelfen. Der zeitliche Rahmen sowie das Budget konnten bis dato eingehalten werden. Das ist sowohl im Sinne des Architekturbüros als auch des Bauherrn, der evangelischen Kirchengemeinde Quickborn-Hasloh.

Ein entscheidender Vorteil der Übernahme der Gesamtplanertätigkeit ist zweifelsohne die lückenlose Kostenverantwortung. Hauptsächlich einem Bauherrn, der öffentliche Gelder verwaltet, ist daran gelegen, dass die Verantwortung dafür gesichert ist. Der Generalplaner verantwortet sowohl die Gewährleistung in der Planung als auch die Abstimmung und Abrechnung etwaig beauftragter Unterauftragnehmer sowie deren Abstimmung zum Generalplaner Vertrag. Der Bauherr kann sich somit weitgehend auf die lückenlose Übergabe des beauftragten Projektes verlassen.

Vorteile der Gesamtplanung für Bauherren


Der Generalplaner gewährleistet durch Haftungsübernahme gegenüber dem Bauherrn die Richtigkeit der einzelnen Planungen inkl. aller Schnittstellen. Der Aufwand der Schnittstellenverantwortung wird oft unterschätzt – durch die Beauftragung der Generalplanung entfällt sie jedoch für den Bauherrn.

Der Generalplaner gewährleistet durch Haftungsübernahme gegenüber dem Bauherrn die Richtigkeit der einzelnen Planungen inkl. aller Schnittstellen. Der Aufwand der Schnittstellenverantwortung wird oft unterschätzt – durch die Beauftragung der Generalplanung entfällt sie jedoch für den Bauherrn.

Die Verantwortung über alle Termine und Kosten liegt ausschließlich beim Gesamtplaner. Bei vollständiger Übertragung gilt dies für die Gesamttermine und Gesamtkosten.

Der Informationsfluss zwischen den Beteiligten sowie die Informationsverpflichtung liegen allein beim Generalplaner.

Die Planung wird dem Bauherrn gebündelt und fertig abgestimmt vorgelegt. Dies bedeutet für ihn eine deutliche Verringerung des administrativen Aufwands.

Vorteile der Gesamtplanung für Planer


Einflussnahme auf Planungsinhalte und Qualität

Eigene Wahl der Fachplanungs-Partner

Direkter Durchgriff auf die Fachplaner mit kurzen Koordinationswegen

Gesicherte projektbezogene Terminplanung

MMST Architekten treten als Generalplaner auf

Dass die Gesamtplanung in diesem Projekt durch MMST Architekten übernommen wurde, hatte im Zuge der Planung neben der geregelten Kostenfrage noch weitere Vorteile für den Bauherrn. So konnten dessen Fachplanungstermine auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Kirchengemeinderat konnte so zeitlich stark entlastet werden und hatte es hinsichtlich der Fachplanungsangelegenheiten nur noch mit einer Besprechung fertiger und ökonomisch geprüfter Lösungen zu tun.

Weitere Hintergrundinformationen zum Projektstatus erhalten Sie im Projektbericht zum Gemeindezentrum Hasloh.

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